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Tipps und Tricks für Ihre Klassenfahrten

Ratgeber für Ihre Klassenfahrten

Checkliste für Lehrkräfte

Bei einer Klassenfahrt gibt es viel zu bedenken, planen, besprechen und zu organisieren. Nachfolgende Liste soll eine chronologische Planungs- und Organisationshilfe bzw. eine Checkliste für die reibungslose Planung einer Schülerreise sein.

  • Sind grundsätzliche Parameter zu klären?
    • Gibt es einen durch die Schulleitung vorgegebenen Maximalbetrag pro Schüler?
    • Ist der Reisetermin frei wählbar oder auf eine bestimmte Woche beschränkt?
    • Werden an der Schule bestimmte Reiseziele favorisiert?
    • Ist eine 2. Lehrkraft zur Begleitung nötig?
    • Sind bestimmte Reisen (z.B. Flugreisen) generell verboten?
  • 12 bis 6 Monate vor dem Reisetermin
    • mit den Schülern das/die in Frage kommende(n) Ziel(e) festlegen
    • Angebote einholen
    • Abstimmung und Festlegung einer Reise
    • Genehmigung durch die Schulleitung
    • Informieren über Einreisebestimmungen
    • Einladung zum Elternabend (siehe „Downloads“ auf unserer Internetseite)
    • Elternabend: Einverständniserklärung der Eltern (siehe „Downloads“ auf unserer Internetseite), Leistungen und insbesondere gewünschte Versicherungen besprechen. Gibt es Schüler mit besonderen Anforderungen?
  • Nach dem Elternabend
    • Reise buchen
    • Müssen personenbezogene Zuschüsse (z.B. ARGE) beantragt werden?
    • Können Reiseziel bezogene Zuschüsse (z.B. Berlin) beantragt werden?
    • nötige Anzahlung überweisen
  • Ab 6 Monate vor der Reise
    • eventuell Klassenaktivitäten zur Verbesserung der Klassenkasse planen:
      • Flohmarkt
      • Kuchenbasar
  • Ab 3 Monate vor der Reise
    • Programm vollständig klären (Theaterbesuch, besondere Abendessen, …)
    • Sind die gewünschten Versicherungen abgeschlossen worden?
  • Ab 1 Monat vor Abreise
    • In der Regel ist die Restzahlung etwas 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
    • Wird ein 2. Elternabend benötigt?
    • Reiseinformationsblatt an Schüler bzw. Eltern verteilen
    • Gibt es Nahrungsunverträglichkeiten seitens der Teilnehmer?
  • 1 Woche vor Abreise
    • Gibt es Ausfälle?
    • Koffer packen (siehe Packliste in Downloads auf unser Internetseite)
    • Gruppenbezogene Unterlagen überprüfen (siehe „Unterlagen für Gruppe“ in Downloads auf unserer Internetseite)
  • Abreise:
    • Generell gilt: Je mehr im Vorfeld geplant und organisiert wird, desto weniger muss vor Ort improvisiert werden.
    • Je größer die Gruppe, desto detaillierter muss vor der Reise geplant und organisiert werden. So kann z. B. bei einer Kleingruppe von 15 Personen über das Abendessen auch noch vor Ort entschieden werden, während dies bei einer Fahrt mit einer kompletten Jahrgangsstufe nicht so einfach möglich ist.
Reiseversicherungen für Klassenfahrten und Schülerreisen

Die Planung einer Klassenfahrt bringt viel organisatorischen Aufwand mit sich. Wir stehen den Lehrern und Schülern gerne mit Rat und Tat zur Seite. Reiseziel, Transport, Unterbringung und Reiseprogramm – alles will gut überlegt sein. Ein wichtiges Thema sind auch die Reiseversicherungen, die wir für Schülerreisen bei unserem Partner ERGO Reiseversicherung abschließen. Natürlich beraten wir die Lehrkräfte gerne dazu, welche Versicherung für die jeweilige Klassenfahrt wichtig und sinnvoll ist. Für den Abschluss einer Versicherung benötigen wir nur die Vor- und Zunamen der Schüler und Lehrer – alles Weitere veranlassen wir. Die Kosten für die Versicherung werden ganz einfach und unkompliziert an uns überwiesen, zusammen mit dem Reisepreis und den gebuchten Leistungen für die Klassenfahrt.

 

Reiserücktritts-Versicherung für Schülerreisen

Eine Klassenfahrt oder Schülerreise zu buchen bedeutet, sich mit Vorfreude über das gewählte Reiseziel und dessen Sehenswürdigkeiten zu informieren. Lehrer und Schüler bereiten sich entsprechend vor und denken vielleicht noch nicht darüber nach, ob ihre Klasse die Reise vollzählig antreten kann.

Doch die Erfahrung lehrt: Es kann immer etwas passieren, das die Teilnahme des einen oder anderen Schülers verhindert. Sei es eine plötzlich auftretende Erkrankung, ein Unfall oder das Verlassen der Klassengemeinschaft, um nur einige Beispiele zu nennen. Lehrer und Schulen, die eine Reiserücktritts-Versicherung gebucht haben, sind auf der sicheren Seite!

 

Preisstabilität durch die Reiserücktritts-Versicherung

Dabei werden nicht nur die Kosten für nicht benötigte Flug- oder Bahntickets erstattet. Gerade auch bei Busreisen ist der Abschluss der Versicherung enorm wichtig. Die organisierenden Lehrkräfte haben Kalkulationssicherheit, da die ERGO im Versicherungsfall die Fahrtkosten für fehlende Schüler übernimmt.

 

Reiseabbruch-Versicherung in der RRV enthalten

Die Reiserücktritts-Versicherung enthält übrigens neben der Stornokosten-Versicherung auch eine Reiseabbruch-Versicherung. Letztere ist zuständig, falls erst etwas passiert, wenn Lehrer und Schüler bereits auf Klassenfahrt unterwegs sind.

 

Bereits ab 6 Personen möglich

Unser Schülertarif ist besonders empfehlenswert für Klassenfahrten und Schülerreisen, da er neben den „üblichen“ Ausfallgründen wie akute Krankheit auch schulische Gründe absichert. Dies kann z. B. das Verlassen der Schule oder das Wiederholen einer Klassenstufe sein. I. d. R. ist auch das sog. Lehrer-Ausfall-Risiko abgesichert, d. h. wegen Ausfall der Aufsicht führenden Person besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Der Schülertarif ist schon ab sechs Schülern und maximal zwei Begleitpersonen anwendbar.

Die Versicherung kostet nur wenige Euro – gestaffelt nach dem Reisepreis – und kann Eltern und Schülern hunderte Euro sparen. Nachdem der Versicherungsfall bei der Reiserversicherung ordnungsgemäß gemeldet wurde, erstattet die ERGO Reiseversicherung sogar die vollen Stornogebühren ohne Selbstbeteiligung.

 

Reiseschutz für Schülerreisen

Gerne buchen wir für Schülerreisen und Klassenfahrten das komplette Versicherungspaket, unseren sog. Reiseschutz für Schülerreisen. Das Paket beinhaltet neben Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung noch einiges mehr: Reisekranken-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung.

„Wenn einer eine Reise tut…“ – gerade auch auf Klassenfahrten oder Schülerreisen kann einiges passieren. Bei Krankheit oder Unfall können nicht nur Kosten für die Heilbehandlung anfallen. Oft sind auch Rettungs- und Bergungskosten nötig oder ein Krankenrücktransport sinnvoll.

Oder es passiert etwas, das einer Haftpflichtversicherung bedarf. Zwar sind Schüler oft schon bei den Eltern mit versichert, doch nicht immer gilt dieser Versicherungsschutz auch für eine Schülerreise oder Klassenfahrt.

Wir empfehlen Lehrern und Schülern, sich vor der Reise genau zu informieren. Welche Versicherungen bestehen bereits? Was müssen wir speziell für unsere Klassenfahrt außerdem beachten? Reiseversicherungen sind ein „weites Feld“; wir beraten gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

Finanzierung von Klassenfahrten und Schülerreisen

Bei der Planung von Schülerreisen ist ein gutes Konzept für die Finanzierung unumgänglich. Welche Kosten fallen an? Gibt die Schule ein Kostenlimit vor? Gibt es Möglichkeiten, um die Kosten zu senken oder die Reise finanziell fördern zu lassen? Damit die Klassenfahrt in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird, ist hier Transparenz und eine gute Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Eltern wichtig. Um die Verantwortlichen zu unterstützen, möchten wir ihnen unseren Leitfaden rund um die Finanzierung von Klassenfahrten und Schülerreisen an die Hand geben. Natürlich stehen wir den Lehrkräften auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Was kostet eine Klassenfahrt?

Die Kosten einer Klassenfahrt sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Reiseziel, Entfernung, Verkehrsmittel, Jahreszeit und Klassenstärke werden die Preise unserer Schülerreisen individuell kalkuliert. Natürlich kommt es auch auf die geplanten Aktivitäten vor Ort an. Welche Programmleistungen sind für die jeweilige Schülerreise wichtig? Was möchten Lehrer und Schüler unternehmen? Für jedes Reiseziel haben wir auf unserer Seite bereits diverse Kosten für Führungen, Museen, Besichtigungen, Freizeiteinrichtungen und Abendveranstaltungen aufgelistet. Weitere Preise für Zusatzleistungen teilen wir gerne auf Anfrage mit.

 

Wie kann man Kosten sparen?

Wenn Schulen ein Kostenlimit für Klassenfahrten und Schülerreisen vorgeben, sind u. U. Einsparmöglichkeiten gefragt. Und tatsächlich gibt es dafür einige Optionen:

  • Wahl des optimalen Verkehrsmittels - bei größeren Schülergruppen rechnet sich eine Busfahrt oft besser als die Bahn.
  • Gibt es eine zweite Klasse an der Schule oder aus der Region mit dem gleichen Reiseziel? Ein gemeinsamer Bus schont die Reisekasse.
  • In der Nebensaison von November bis März bieten Hotels und Jugendunterkünfte oft attraktive Sonderpreise.
  • Kann die Reisedauer etwas verkürzt werden, ohne dass die Qualität darunter leidet?
  • Ist das entfernt gelegene Flug-Reiseziel tatsächlich die bessere Wahl? Näher am Wohnort gibt es oft attraktive Ziele, die ebenso viel zu bieten haben. Wir beraten Lehrkräfte und Pädagogen gerne zu alternativen Reisezielen.
  • Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse und Kostenübernahmen zu beantragen (siehe nachfolgende Punkte).

 

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es generell?

  • Die Finanzierung der Klassenfahrt muss gesichert sein, damit die Schulleitung ihre Genehmigung erteilen kann. Es gibt diverse Möglichkeiten, um eventuelle Finanzierungslücken zu schließen und/oder die Eltern zu entlasten:
  • Schulveranstaltungen, um die Klassenkasse zu füllen, wie z. B. Flohmärkte, Kuchenbasare, Weihnachtsmärkte, Schulkonzerte usw.
  • Förderverein an Schulen, die Geldbeträge für Schülerreisen zur Verfügung stellen
  • Sponsoren, wie z. B. örtliche Banken und Sparkassen oder der Schule nahestehende Firmen
  • d. R. gibt es Freiplätze, die die Kosten pro Schüler senken oder als Ganzes den finanziell schwächeren Familien helfen können.
  • Die Reisepreise können von den Eltern in Monatsraten beglichen werden.
  • Eltern können ihrerseits Hilfen beantragen, siehe Punkt „Möglichkeiten der Kostenübernahme…“

 

Was ist wichtig für die Eltern?

Die Eltern sollten von Anfang an „mit ins Boot genommen“ werden. Auf Elternversammlungen sollte die Klassenfahrt rechtzeitig vorher angekündigt und mögliche Reiseziele vorgestellt werden. Den Kostenrahmen gibt manchmal schon die Schule oder Bildungseinrichtung vor. Aufklärung und Hilfsangebote für finanziell schwächer gestellte Familien sollten selbstverständlich sein. Klassenfahrten sind besondere Erlebnisse, die oft lange in positiver Erinnerung bleiben. Deshalb sollte es jedem Schüler ermöglicht werden, daran teilzunehmen.

Elternbriefe geben Aufschluss über alle wichtigen Details zur Klassenfahrt. Von den Modalitäten vor der Schülerreise bis zum Besichtigungsprogramm vor Ort möchten die Eltern gut informiert werden.

Entscheidend ist die schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten. Die Unterschrift dient als Einverständnis der Kostenübernahme für die Schülerreise. Essentiell ist dabei ein Hinweis auf Reiseversicherungen. Sollte etwas passieren und das Kind nicht mitfahren können, spart die Reiserücktrittskosten-Versicherung bares Geld.

 

Möglichkeiten der Kostenübernahme und Hilfen für die Eltern

Schülerreisen dienen nicht nur der geschichtlichen und kulturellen Bildung der Schüler, sondern sollen auch den Zusammenhalt in der Klasse stärken und das soziale Miteinander fördern.

In vielen Familien gibt es finanzielle Probleme, nicht nur bei Alleinerziehenden. Um den Schülern aus diesen Familien die Teilnahme an der Klassenfahrt möglich zu machen, sollten die Eltern wissen, wo sie sich Hilfe holen können. Die Schule kann einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie die Eltern rechtzeitig über Hilfsangebote informiert.

  • Hartz IV bzw. ALG II

Die Kosten werden von der jeweiligen ARGE der Arbeitsagentur übernommen, da Klassenfahrten nicht zu den Regelleistungen zählen.

  • Geringverdiener

Hier liegt es im Ermessen der jeweiligen Mitarbeiter der ARGE, ob ein Zuschuss gezahlt wird. Wir empfehlen in jedem Fall, danach zu fragen.

  • Zuschüsse von Landkreisen

Es kann auch lohnenswert sein, sich beim jeweiligen Landkreis nach Zuschüssen zu erkundigen.

  • Fördervereine

Wenn es einen Förderverein an der Schule gibt, wird dieser i. d. R. finanziell schwache Eltern in Sachen Klassenfahrt unterstützen.

  • Freiplätze

Viele Veranstalter von Schülerreisen geben ab einer bestimmten Teilnehmerzahl Freiplätze. Deren Verwendung steht den Lehrkräften und Verantwortlichen für die Klassenfahrt offen. D. h. sie können auch als Unterstützung für bestimmte Schüler dienen.

 

Zuschüsse und Förderungen von offizieller Seite

Grundsätzlich gilt: Fragen kostet nichts! Auch wenn einzelne Zuschüsse für die Klassenfahrt oft nicht sehr hoch sind, kann die Summe einiger kleinen Summen letztendlich doch eine große Hilfe sein.

Für Schülerreisen zu bestimmten Zielen oder mit speziellen Besichtigungsprogrammen gibt es unterschiedliche Förderangebote, z. B.:

  • Klassenfahrten nach Berlin

Bei Schülerreisen in die deutsche Hauptstadt können die Pädagogen sogar auf mehrere Fördertöpfe zugreifen. Fahrtkostenzuschüsse und andere Förderungen können über einen ortsansässigen Bundestagsabgeordneten oder beim Bundesrat beantragt werden. Voraussetzung ist, dass gewisse Veranstaltungen oder Führungen gebucht bzw. der Bundestag während der Klassenfahrt besichtigt werden. Wir empfehlen, sich frühzeitig um diese Art der Förderungen zu kümmern. In Berlin sind ganzjährig viele Schülergruppen unterwegs und daher die Besuchstermine entsprechend schnell ausgebucht!

  • Klassenfahrten nach Brüssel oder Straßburg

Für eine finanzielle Unterstützung von Schülerreisen zu den EU-Städten Brüssel und Straßburg finden die Lehrkräfte im Büro der regionalen Europaabgeordneten die richtigen Ansprechpartner.

  • Fahrten zu Gedenkstätten

Fördermöglichkeiten gibt es sowohl für Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus als auch der SED-Diktatur. Dies gilt nicht nur für Schulfahrten innerhalb Deutschlands, sondern auch darüber hinaus, z. B. nach Polen.

  • Zuschüsse durch Stiftungen

Klassenfahrten mit bestimmten Schwerpunktthemen und entsprechenden Besichtigungen können durch diverse Stiftungen gefördert werden, z. B. der Friedrich-Ebert-Stiftung.

  • Jugendaustausch und Pädagogischer Austauschdienst

Diverse Jugendwerke in den jeweiligen Ländern geben Auskunft über Unterstützungen bei Schülerreisen im Rahmen von Jugendaustauschprogrammen. Zudem gibt es Informationen beim Pädagogischen Austauschdienst des Auswärtigen Amtes.

 

Gibt es eine Erstattung für Lehrkräfte?

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 müssen den Lehrkräften die Kosten für Klassenfahrten erstattet werden. Je nach Bundesland gibt es jedoch unterschiedliche Etats für Schülerreisen. Und Voraussetzung für Schulfahrten ist ja grundsätzlich, dass die Finanzierung gesichert ist. Ggf. können etwaige Reisekosten von der Steuer abgesetzt werden, da Klassenfahrten als Auswärtstätigkeiten eingestuft werden.

Klassenfahrt als Studien- und Bildungsreise

Klassenfahrten stärken die Klassengemeinschaft; Klassenfahrten vertiefen das Bildungsziel; Klassenfahrten machen Spaß; im Miteinander das Fremde kennenlernen und durch das Erlebnis das Zusammengehörigkeitsgefühl verbessern. Ist es so einfach oder doch nur Theorie?

Egal ob Schüler oder Erwachsene. Eine Gruppenreise lebt vom Erlebten, von den Eindrücken und den positiven Erfahrungen während der Reise. Abwechslungsreiche Tagesabläufe sind bei Jung und Alt die Basis für ein spannendes Reiseerlebnis. Eine Klassenfahrt darf kein trockenes Vermitteln von Jahreszahlen, Namen oder geschichtlichen Ereignissen sein. Aber eine Woche „abhängen“ oder „chillen“ ist sicher nicht der Grund für eine schulische Veranstaltung. Klassenfahrten sind Bildungsreisen mit pädagogischem Hintergrund. Dabei gilt: Nur mit einem Mindestmaß an Lust und Laune wird eine Klassenfahrt zum Erlebnis. Und genau dort setzt KB-Reisedienst mit einer Beratung für ein abwechslungsreiches Programm an. Ein gesunder Mix an Wissensvermittlung, Freizeit und Spaß ergibt eine Reise mit Nachhaltigkeit.

Soll es eine Bildungs- und Studienreise zur deutschen Geschichte nach Berlin sein, ein Reise in die Antike zum Ursprung des Römischen Reiches oder zum Schnittpunkt zwischen Orient und Okzident nach Istanbul? Das Erleben im Miteinander während der Klassenfahrt muss spannend und erlebnisreich sein, dann wird die Fahrt dem Grundgedanken einer pädagogischen Schülerreise gerecht und der Einzelne wird sich lange Zeit an eine gelungene Klassenfahrt erinnern.

Bewährte Unterkünfte für Schülerreisen sind meist Jugendherbergen oder Schullandheime für Schüler der mittleren Jahrgangsstufen. Oft bieten diese Unterkünfte abseits der täglichen Programmaktivitäten gute Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Aber auch Hotelketten haben sich mittlerweile auf das junge Publikum eingestellt. Hotels wie a&o, Meininger, acama oder Generator bieten Mehrbettzimmer mit Dusche/WC zu erschwinglichen Preisen im Zentrum einer Metropole wie London, Berlin, Paris, Wien, Barcelona oder Rom an. Welche Unterkunft passt zu welcher Jahrgangsstufe und wie sind die Unterbringungsmöglichkeiten im gewünschten Reiseziel? Gerne steht KB-Reisedienst auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Die Wünsche der Reisegruppe sind unsere Messlatte.

Klassenfahrt als Studien- und Bildungsreise. Es sind im Wesentlichen drei Faktoren, die ein „rundes Ganzes“ ergeben: Verkehrsmittel, Unterkunft und Programm. Abgestimmt auf die Anforderung der Klasse und auf die Gruppengröße, ergeben die drei Faktoren eine individuelle, maßgeschneiderte Gruppenreise. Durch die Organisation einer Schülerreise über einen Reiseveranstalter spart sich die Lehrkraft viel Arbeitsaufwand und der Schüler durch preiswerten Kontingenteinkauf bares Geld.

Schulische Richtlinien für Klassenfahrten

Bei den Schulrichtlinien für Klassenfahrten kann es in Detailfragen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben. Die wesentlichen Punkte sind jedoch in etwa gleich:

  • Lehrkräfte sind i. d. R. verpflichtet, Klassenfahrten durchzuführen.
  • Schüler haben grundsätzlich die Pflicht, an Schulfahrten teilzunehmen.
  • Schulfahrten müssen gut vorbereitet werden, gemäß den Regularien der jeweiligen Schulkonferenzen und Kultusministerien.
  • Eine Genehmigung der Schulleitung für Schülerreisen aller Art ist erforderlich.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen informiert werden. Ihre Zustimmung muss in schriftlicher Form vorliegen.
  • Für die meisten Schülerreisen sind zwei Aufsichtspersonen nötig. In vielen Bundesländern muss es je eine weibliche und eine männliche Begleitperson sein.
  • Klassenfahrten mit sportlichen Aktivitäten sind von Begleitpersonen mit entsprechender Ausbildung zu beaufsichtigen. Eltern müssen diesen Aktivitäten ausdrücklich zustimmen.

 

Rechte und Pflichten

Schülerreisen und Klassenfahrten gehören als sog. „außerschulischer Lernort“ zum Unterricht, d. h. auch hier gelten die regulären Rechte und Pflichten der Lehrkräfte und Schüler.

Pädagogen sind meist zur Durchführung von Schulfahrten verpflichtet, unabhängig davon, ob sie im Beamten- oder Angestelltenstatus arbeiten. Ausnahmen kann es für Lehrkräfte geben, die auf Honorarbasis beschäftigt sind.

Schüler haben grundsätzlich die Pflicht, an Klassenfahrten teilzunehmen. Wie zu regulären Unterrichtszeiten auch, können Schüler von der Pflicht zur Teilnahme entbunden werden (z. B. im Krankheitsfall). Sollten religiöse Gründe oder begrenzte finanzielle Mittel der Eltern gegen eine Teilnahme an der Schulfahrt sprechen, müssen die Schüler den regulären Unterricht in einer Parallelklasse besuchen. Für Schüler aus sozial schwachen Familien sollte natürlich geprüft werden, ob die Mitreise durch Zuschüsse oder Beihilfen doch ermöglicht werden kann. Link?

Die Schulleitung kann auch Schüler von Klassenfahrten ausschließen. Dies kann nötig sein, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch Teilnahme dieser Schüler gefährdet ist.

 

Beförderung zum Reiseziel

Empfohlen wird, die Schule selbst bzw. einen nahegelegenen Treffpunkt als Beginn und Ende der Klassenfahrt festzulegen. Beförderungen mit PKW der Eltern oder Lehrer zum Reiseziel sind nicht ratsam, insbesondere, wenn Schüler mehrerer Familien in einem Fahrzeug sind. Lehrkräfte können sich selbst um die Buchung von Bus, Bahn oder Flug kümmern oder den Reiseveranstalter damit beauftragen. Wenn dieser „alles in einem“, also Unterkunft, Transport und auch das Programm der Schülerreise organisiert, sparen die Lehrkräfte Zeit und oft auch Geld.

 

Aufsicht durch die Lehrkörper

Gerade bei Schülerreisen und Klassenfahrten ist wichtig, dass eine durchgehende Aufsicht durch die Lehrkräfte gewährleistet ist. Daher ist i. d. R. eine zweite Aufsichtsperson vorgeschrieben. Meist wird die Klassenleitung die erste und eine Fachlehrkraft die zweite Begleitperson sein. Schon vor der Klassenfahrt ist wichtig, Eltern und Schüler über die geltenden Regeln zu informieren. Dies beinhaltet auch, über mögliche Konsequenzen zu sprechen. Bei Bedarf ist als „letzte Konsequenz“ ein Ausschluss von der Schülerreise möglich; etwaige Zusatzkosten für die verfrühte Heimreise werden die Erziehungsberechtigten zu tragen haben.

 

Regelung für Unfälle

Da es sich bei Klassenfahrten um schulische Veranstaltungen handelt, sind Schüler bei Unfällen i. d. R. über die Schule versichert. Ausnahmen sind private Aktivitäten wie Nahrungsaufnahme oder Nachtruhe während der Klassenfahrt. Die verantwortlichen Lehrkräfte müssen damit rechnen, dass bei Unfällen untersucht wird, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Um sich rundum abzusichern, können Lehrkräfte oder Eltern entsprechende (Reise-)Versicherungen abschließen (Reiseunfall- und Reisehaftpflicht-Versicherung). Link?

 

Schulfahrten mit Sport

Klassenfahrten mit einem Schwerpunkt auf sportliche Aktivitäten erfordern besondere Vorkehrungen. Natürlich müssen Eltern vor der Schülerreise über die geplanten Aktivitäten informiert werden und schriftlich zugestimmt haben. Wichtig ist auch, dass eine begleitende Lehrkraft über die entsprechende Ausbildung verfügt (z. B. Rettungsschwimmer, Sportlehrer).

 

Alkohol und Drogen

Grundsätzlich verbietet sich der Konsum von Alkohol, Zigaretten etc. auf Klassenfahrten von selbst. Dies ist meist in den Schulbestimmungen der Bundesländer entsprechend geregelt. Auf allen Schulfahrten ist natürlich auch das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Dennoch ist wichtig, Eltern und Schüler im Vorfeld der Klassenfahrt nochmals explizit auf Verbote hinzuweisen. Auch etwaige Konsequenzen, wie der Ausschluss von der Schülerreise, sollten erwähnt werden. Nicht nur von Seiten der Schule sind Strafen möglich, oft verbietet sich der Konsum von Alkohol und Drogen auch durch die Hausordnung der Unterkünfte.

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